Was kostet unser Unterricht?
Die Preise verstehen sich pro Teilnehmenden und Monat. Der Unterricht findet wöchentlich, mit Ausnahme der Ferien und gesetzlicher Feiertage statt. Mehr Informationen gibt es gern in einem persönlichen Gespräch oder per E-Mail. Unsere Kontaktdaten finden sich auf der Kontaktseite.
Kündigungsfrist
Der Instrumentalunterricht ist zum Ende eines Quartals mit einer Frist von vier Wochen kündbar. Die musikalische Früherziehung ist zum Ende des Folgemonats kündbar. Schülerinnen und Schüler der musikalischen Früherziehung, die in die Schule kommen, werden von uns automatisch abgemeldet. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Zahlung
Der Monatsbeitrag versteht sich als 12. Teil einer Jahresgebühr, die unabhängig von unterrichtsfreier Zeit und Feiertagen jeweils zum 1. des Monats - für den laufenden Monat fällig ist.
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Der Musikunterricht kann bei Empfangenden von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Kinderzuschlag oder / und Wohngeld oder Sozialhilfe nach SGB XII oder Leistungen nach § 2 AsylbLG mit 15 € pro Monat gefördert werden. Dazu muss bei der zuständigen Behörde ein Antrag gestellt werden.
Hier kann der Antrag herunterladen und ausgefüllt werden: www.landkreis-gotha.de
Der Antrag kann in der Kindereinrichtung hinterlegt, persönlich abgegeben oder zuschickt werden. Die 1. Seite des Antrages aus muss ausgefüllt werden. Die 2. Seite von uns ausgefüllt. Wir geben den Antrag dann in der nächsten Unterrichtsstunde zurück.
Noch Fragen?
Wie wir erreichbar sind ist auf der Kontaktseite zu finden.